Denkmalschutz
Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist der Erhalt der historischen Zeugnisse unseres kulturellen Lebens. Der Bestand historischer Orte und Gebäude soll gewahrt und behutsam weiterentwickelt werden. Baudenkmäler sind in die städtebauliche Entwicklung, die Raumordnung und Landschaftspflege einzubeziehen. Bodendenkmäler, also archäologische Spuren im Boden stammen in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit und sind als Zeugnisse der Vergangenheit zu erhalten und vor Zerstörung zu bewahren.
Für Maßnahmen an oder in der Nähe von Baudenkmälern ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Stellt die Veränderung des Baudenkmals eine baugenehmigungspflichtige Baumaßnahme dar, entfällt die Erlaubnispflicht. Die denkmalpflegerischen Belange werden sodann im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Sollen im Bereich von Bodendenkmälern Erdarbeiten wie Abtragungen oder Ausschachtungen durchgeführt werden, ist hierfür ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich.
Das Landratsamt Forchheim hat als Untere Denkmalschutzbehörde für die Gemeinden des Landkreises Forchheim mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Forchheim u. a. folgende Aufgaben:
- Beratung von Hauseigentümern, Architekten, Bauherrn und Handwerkern in Fragen des Denkmalschutzes
- Mitwirkung in Baugenehmigungsverfahren, soweit Belange des Denkmalschutzes berührt sind
- Erteilung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse (bei Baugenehmigungsfreiheit)
- Überwachung der Einhaltung denkmalpflegerischer Vorschriften
- Bearbeitung von Zuschussanträgen, Auszahlungsanträgen, Verwendungsnachweisen
Einmal monatlich findet ein Sprechtag mit der Gebietsreferentin des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege statt. An diesem nimmt in der Regel auch der Kreisheimatpfleger mit Schwerpunkt Baudenkmalpflege, Herr Georg Brütting, M.A. teil. Zur Vereinbarung eines Termins setzten Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung.