Digitaler Bauantrag

Verfahren und Ablauf

Seit dem 01.01.2025 ermöglicht das Landratsamt Forchheim, neben der papiergebundenen Antragstellung Bauanträge auch digital einzureichen. Das Angebot zur digitalen Antragseinreichung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Sie können über intelligente Formulare, sogenannte „Online-Assistenten", baurechtliche Anträge für die Bauherren online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.01.2025 über die Website des Landratsamts Forchheim zur Verfügung. Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Antragseinreichung. Weiterhin können Anträge auch in Papierform gestellt werden.

Für Sie wichtig ist, dass sich mit dem Angebot der digitalen Antragsstellung das bisherige Verfahren auch zur Einreichung von Papieranträgen ändert. Der überwiegende Teil aller Anträge sind ab dem 01.01.2025 im Landratsamt Forchheim einzureichen. Bei der digitalen Antragstellung erfolgt dies automatisch über den Online-Assistenten. Die Papieranträge sind - bis auf wenige Ausnahmen - zukünftig beim Landratsamt Forchheim abzugeben oder per Post an die allgemeine Adresse zu senden. Die zukünftigen Zuständigkeiten ergeben sich zusammengefasst aus der nachfolgenden Übersicht:

Antragsart Digitale Einreichung Einreichung in Papierform
Bauantrag, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Änderungsantrag Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim
Abgrabungsantrag, Teilabgrabungsantrag Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim
Antrag auf Vorbescheid, Abgrabungs-Vorbescheid Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim
Verlängerung Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung, Vorbescheid Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim
Isolierte Abweichung von BayBO Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim
Genehmigungsfreistellungsverfahren Landratsamt Forchheim

Gemeinde

Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Landratsamt Forchheim Gemeinde
Isolierte Abweichung von aufgrund der BayBO erlassener Vorschriften,
isolierte Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, einer sonst. städtebaulichen Satzung oder von BauNVO
Landratsamt Forchheim Gemeinde
Anzeige Baubeginn, Nutzungsaufnahme, Abgrabung Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim
Anzeige Beseitigung Landratsamt Forchheim Gemeinde + Landratsamt Forchheim (gleichzeitig)
Kriterienkatalog (Art. 62a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayBO i.V.m. Anlage 2 BauVorlV) Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim

Nach Eingang des digitalen oder papiergebundenen Antrags werden die Gemeindeverwaltungen unverzüglich durch uns über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) bleibt wie bisher unbedingte Genehmigungsvoraussetzung. Die Zwei-Monatsfrist (§ 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB) beginnt mit Eingang des Ersuchens des Landratsamts als Genehmigungsbehörde zu laufen.

Online Dienste:


FAQ zum digitalen Bauantrag: