Digitaler Bauantrag
Seit dem 01.01.2025 ermöglicht das Landratsamt Forchheim, neben der papiergebundenen Antragstellung Bauanträge auch digital einzureichen. Das Angebot zur digitalen Antragseinreichung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Sie können über intelligente Formulare, sogenannte „Online-Assistenten", baurechtliche Anträge für die Bauherren online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.01.2025 über die Website des Landratsamts Forchheim zur Verfügung. Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Antragseinreichung. Weiterhin können Anträge auch in Papierform gestellt werden.
Für Sie wichtig ist, dass sich mit dem Angebot der digitalen Antragsstellung das bisherige Verfahren auch zur Einreichung von Papieranträgen ändert. Der überwiegende Teil aller Anträge sind ab dem 01.01.2025 im Landratsamt Forchheim einzureichen. Bei der digitalen Antragstellung erfolgt dies automatisch über den Online-Assistenten. Die Papieranträge sind - bis auf wenige Ausnahmen - zukünftig beim Landratsamt Forchheim abzugeben oder per Post an die allgemeine Adresse zu senden. Die zukünftigen Zuständigkeiten ergeben sich zusammengefasst aus der nachfolgenden Übersicht:
Antragsart | Digitale Einreichung | Einreichung in Papierform |
Bauantrag, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Änderungsantrag | Landratsamt Forchheim | Landratsamt Forchheim |
Abgrabungsantrag, Teilabgrabungsantrag | Landratsamt Forchheim | Landratsamt Forchheim |
Antrag auf Vorbescheid, Abgrabungs-Vorbescheid | Landratsamt Forchheim | Landratsamt Forchheim |
Verlängerung Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung, Vorbescheid | Landratsamt Forchheim | Landratsamt Forchheim |
Isolierte Abweichung von BayBO | Landratsamt Forchheim | Landratsamt Forchheim |
Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt Forchheim |
Gemeinde |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | Landratsamt Forchheim | Gemeinde |
Isolierte Abweichung von aufgrund der BayBO erlassener Vorschriften, isolierte Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, einer sonst. städtebaulichen Satzung oder von BauNVO |
Landratsamt Forchheim | Gemeinde |
Anzeige Baubeginn, Nutzungsaufnahme, Abgrabung | Landratsamt Forchheim | Landratsamt Forchheim |
Anzeige Beseitigung | Landratsamt Forchheim | Gemeinde + Landratsamt Forchheim (gleichzeitig) |
Kriterienkatalog (Art. 62a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayBO i.V.m. Anlage 2 BauVorlV) | Landratsamt Forchheim | Landratsamt Forchheim |
Nach Eingang des digitalen oder papiergebundenen Antrags werden die Gemeindeverwaltungen unverzüglich durch uns über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) bleibt wie bisher unbedingte Genehmigungsvoraussetzung. Die Zwei-Monatsfrist (§ 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB) beginnt mit Eingang des Ersuchens des Landratsamts als Genehmigungsbehörde zu laufen.
Online Dienste:
- Bauantrag online
- Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
- Baubeginn online anzeigen
- Beseitigung online anzeigen
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
- Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
- Nutzungsaufnahme online anzeigen
- Teilbaugenehmigung online beantragen
- Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
- Vorbescheid online beantragen
FAQ zum digitalen Bauantrag: