Wohnbauförderung

Auf Grundlage des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) unterstützt der Freistaat Bayern und auch der Bund die Wohnraumversorgung seiner Bürger auf vielfältige Weise. Gegenstand der staatlichen Förderprogramme sind die Bildung von Wohneigentum und bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange behinderter Menschen.

Falls Sie im Landkreis Forchheim/Stadt Forchheim Eigenwohnraum erwerben oder bauen wollen, ist das Landratsamt Forchheim zuständig.