Wohnbauförderung
Auf Grundlage des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) unterstützt der Freistaat Bayern und auch der Bund die Wohnraumversorgung seiner Bürger auf vielfältige Weise. Gegenstand der staatlichen Förderprogramme sind die Bildung von Wohneigentum und bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange behinderter Menschen.
Falls Sie im Landkreis Forchheim/Stadt Forchheim Eigenwohnraum erwerben oder bauen wollen, ist das Landratsamt Forchheim zuständig.
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung, Onlineantrag
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug