Gleichstellungsbeauftragte
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sprechzeiten: Mo-Do, 9.00 bis 16.00 Uhr
Sie ist zuständig für dei Gleichstellungsarbeit innerhalb des Landratsamtes. Sie fördert und überwacht den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Außerdem betreibt sie die Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Benachteiligung von Frauen aufmerksam zu machen. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit allen Verbänden, Instutionen und Organisationen zusammen, die zur Gleichstellung von Frauen beitragen. Des Weiteren regt sie frauenspezifische Maßnahmen an und führt dises auch durch.
Beratung von Bürgern und Bürgerinnen in folgenden Angelegenheiten:
- bei Gewalt gegen Frauen und sexuellem Missbrauch von Kindern in der Familie und der Öffentlichkeitsarbeit
- bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz
- für Alleinerziehende
- beim (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben
Weiter Informationen: