Fachdienst unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
Fachdienst unbegleitete minderjährige Ausländer:
Wahrnehmung des Schutzauftrags:
- Alterseinschätzung und in Obhutnahme nach § 42 a SGB VIII
- Zuführung zur medizinischen Versorgung – Kurzscreening (Gesundheitsamt)
- Erstgespräch gemeinsam mit Dolmetscher
- Organisation der landesweiten Umverteilung oder Verbleib im Landkreis
- Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
- Krisenintervention
- Sicherstellung des Sprachangebotes
- Sicherstellung des Schulbesuchs
Vermittlung / Steuerung:
- Vermittlung von Hilfen nach §§ 27 ff SGB VIII je nach Anerkennung (Status) des Jugendlichen
- Prüfung der zwingenden Notwendigkeit und des Bedarfs
- Planung, Einleitung , Begleitung, Steuerung sowie Beendigung der Hilfen
- Zusammenarbeit und Kooperationen mit internen Stellen sowie mit externen Kooperationspartnern