Fachdienst unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)

Fachdienst unbegleitete minderjährige Ausländer:

Wahrnehmung des Schutzauftrags:

  • Alterseinschätzung und in Obhutnahme nach § 42 a SGB VIII
  • Zuführung zur medizinischen Versorgung – Kurzscreening (Gesundheitsamt)
  • Erstgespräch gemeinsam mit Dolmetscher
  • Organisation der landesweiten Umverteilung oder Verbleib im Landkreis
  • Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • Krisenintervention
  • Sicherstellung des Sprachangebotes
  • Sicherstellung des Schulbesuchs

Vermittlung / Steuerung:

  • Vermittlung von Hilfen nach §§ 27 ff SGB VIII je nach Anerkennung (Status) des Jugendlichen
    • Prüfung der zwingenden Notwendigkeit und des Bedarfs
    • Planung, Einleitung , Begleitung, Steuerung sowie Beendigung der Hilfen
  • Zusammenarbeit und Kooperationen mit internen Stellen sowie mit externen Kooperationspartnern