Verfahrenslotse

Verfahrenslotsen weisen den Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie lotsen durch das komplexe Feld der Eingliederungshilfeleistungen im Sozialsystem.

Verfahrenslotsen unterstützen und begleiten junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung

  • bei Antragstellung
  • Verfolgung und
  • Wahrnehmung

von Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Unterstützung ist je nach Bedarf fortlaufend und umfassend.

Beratung durch Verfahrenslotsen ist

  • kostenlos
  • vertraulich und
  • unabhängig im Sinne der Leistungsberechtigten.

Wer kann Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?

  • Junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung bis 26 Jahre
  • Mütter, Väter
  • Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Gesetzliche Betreuer und Fachkräfte

Der junge Mensch macht Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe geltend.

Was sind Leistungen der Eingliederungshilfe?

  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen mit dem Zeil der Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
  • Es gibt Leistungen der
    • Medizinischen Rehabilitation
    • Teilhabe am Arbeitsleben
    • Teilhabe an Bildung
    • Sozialen Teilhabe (Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft/Freizeitbereich)
  • Leistungen der Eingliederungshilfe können als Geld-, Sach- und Dienstleistungen erbracht werden

Die Beratung durch den Verfahrenslotsen erfolgt telefonisch, per Email oder mit Termin persönlich im Landratsamt oder aufsuchend bei Ihnen zuhause.