Verfahrenslotse
Verfahrenslotsen weisen den Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie lotsen durch das komplexe Feld der Eingliederungshilfeleistungen im Sozialsystem.
Verfahrenslotsen unterstützen und begleiten junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung
- bei Antragstellung
- Verfolgung und
- Wahrnehmung
von Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Unterstützung ist je nach Bedarf fortlaufend und umfassend.
Beratung durch Verfahrenslotsen ist
- kostenlos
- vertraulich und
- unabhängig im Sinne der Leistungsberechtigten.
Wer kann Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?
- Junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung bis 26 Jahre
- Mütter, Väter
- Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Gesetzliche Betreuer und Fachkräfte
Der junge Mensch macht Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe geltend.
Was sind Leistungen der Eingliederungshilfe?
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen mit dem Zeil der Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
- Es gibt Leistungen der
- Medizinischen Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe an Bildung
- Sozialen Teilhabe (Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft/Freizeitbereich)
- Leistungen der Eingliederungshilfe können als Geld-, Sach- und Dienstleistungen erbracht werden
Die Beratung durch den Verfahrenslotsen erfolgt telefonisch, per Email oder mit Termin persönlich im Landratsamt oder aufsuchend bei Ihnen zuhause.