Wirtschaftsliche Jugendhilfe

Die Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist die Kostensachbearbeitung für alle Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und famlilienunterstützende Hilfen, die durch das Amt für Jugend, Familie und Senioren erbracht werden.