Asylangelegenheiten

Hygienepläne für Gemeinschaftsunterkünfte

Der Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Rahmenhygieneplänen nach §§ 23 und 36 IfSG hat einen Rahmenhygieneplan (pdf) erstellt. Die Einrichtungsleitung vor Ort ist gem. Infektionsschutzgesetz verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und für die Umsetzung zu sorgen, wobei eine entsprechende Anpassung an die jeweilige Situation vor Ort erfolgen soll.

Leitfaden zur Lebensmittelhygiene für ehrenamtliche Helfer ist nun mehrsprachig verfügbar

Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln können immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Solche lebensmittelbedingten Erkrankungen können bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, aber auch bei der Essensausgabe in Gemeinschaftseinrichtungen, schnell einen größeren Personenkreis betreffen. Nun haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) einen “Leitfaden zur Lebensmittelhygiene für ehrenamtliche Helfer“ in zahlreichen verschiedenen Sprachen herausgegeben. Dieser Leitfaden kann daher gut bei der Essensausgabe mit Hilfe nicht-deutschsprachiger ehrenamtlicher Helfer bzw. bei gemeinsamen Veranstaltungen eingesetzt werden.
verfügbare Sprachen: Albanisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Kurdisch, Pashtu, Persisch, Serbisch, Somali, Tigrinisch, Urdu

Informationen der Regierung von Oberfranken

Aus einer Oberfrankenkarte wird angezeigt, wie viele Asylbewerber dezentral bzw. in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. In tabellarischer Form wird zudem der aktuelle Stand in der Übergangsaufnahmeeinrichtung in Bayreuth sowie in den Notunterkünften ausgewiesen.
Es finden sich auch Verlinkungen zu Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Möglichkeit, sich die einschlägigen rechtlichen Grundlagen anzusehen, runden das derzeitige Angebot ab:
www.reg-ofr.de/asylbewerber

Zuständigkeiten für die Aufgaben im Rahmen der Asylbewerber

Gewinnung von Unterkünften, Besichtigung, Auswahl sowie den Abschluss von Verträgen, Koordination der Asylsozialarbeit (Betreuung der Asylbewerber durch Caritas oder andere Personen und Organisationen): asyl@lra-fo.de, Tel.: 09191/86-2265

Hauptamtliche Integrationslotsen

Hauptamtliche Integratinslotsen der Caritas, Ansprechpartnerin für Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren wollen: Tel.: 09191/351 92 93

Spendenaufruf für Asybewerber im Landkreis Forchheim  

Immer mehr Menschen fliehen aus Krisengebieten nach Deutschland. Im Landkreis Forchheim leben aktuell 400 Aslybwerber, die in staatlichen Unterkünften, privaten Wohnungen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.
Diese Menschen brauchen nicht nur ein Dach über den Kopf, sondern müssen sich in einem fremden Land mit anderer Kultur zurechtfinden. Dabei muss Ihnen geholfen werden. „Ein Volk, das seine Fremden nicht ehrt, ist dem Untergang geweiht“, zitiert Landrat Dr. Hermann Ulm Wolfgang von Goethe. „Deshalb rufe ich die Bürger des Landkreises Forchheim auf, für unsere Asylbewerber zu spenden“ so der Landrat.

Der Caritasverband des Landkreises Forchheim kann die Spenden gezielt einsetzen. Er betreut Asylbewerber und unterstützt sie bei Behördengängen, Arztbesuchen und weiteren Fragen und Problemen des Alltags. Es können Sprachkurse und Dolmetscherdienste bezahlt und benötigte Schulartikel und Fahrtkosten bezahlt werden.

Spenden Sie auf das Konto, das der Landkreis Forchheim zusammen mit dem Caritasverband eingerichtet hat, damit viel gutes getan werden kann:  
Empfänger: Caritasverband für den Landkreis Forchheim e. V.
Konto: 100 800 bei der Sparkasse Forchheim,
BLZ: 763 510 40
IBAN: DE 94 763 510 40 0000 100 800
BIC: BYLADEM1FOR
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe Landkreis Forchheim  

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Anschrift mit PLZ, Ort, Strasse und Haus-Nr. anzugeben, wenn Sie eine Spendenquittung möchten.  
„Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Namen unserer Flüchtlinge“ so Landrat Dr. Hermann Ulm.    

Sachspenden

Die Flüchtlinge, die meist eine lange und beschwerliche Reise hinter sich haben, kommen oft nur mit den Sachen an, die sie am Leib oder in einer kleinen Reisetasche bei sich haben. Dennoch bitten wir Sie um Verständnis, dass Sachspenden nur sinnvoll sind, wenn sie auch den entsprechenden Bedarf abdecken.
Damit je nach Bedarf verteilt werden kann, bitten wir Sie, vorab die entsprechenden Ansprechpartner der jeweiligen Unterkünfte anzurufen. Nur so kann vorab geklärt werden, was genau vor Ort benötigt wird:

Für Helferkreise und Gemeinden beantwortet eine Asylbetreuerin der Caritas unter der Nummer 0152/21828297 Fragen.