Heimaufsicht / FQA

Das Landratsamt Forchheim ist staatliche Aufsichtsbehörde im Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG). Das Landesgesetz ist zum 1. August 2008 in Kraft getreten und ist anstelle des Heimgesetzes des Bundes getreten. Durch die neue Rechtsvorschrift wird die Begrifflichkeit "Heim" durch den Begriff "Einrichtung" und die Aufgabenbezeichnung "Heimaufsicht" durch die Aufgabenbeschreibung: "Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht-" (kurz: -FQA-) ersetzt.

Aufgaben

Die Fachstelle ist zuständig für die Beratung und Überwachung von Seniorenwohn- und Seniorenpflegeeinrichtungen sowie von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen, Hospizen, Einrichtungen für behinderte Erwachsene und psychisch kranke Menschen im Gebiet des Landkreises Forchheim.

Die Einrichtungen werden regelmäßig in Form von unangemeldeten Prüfungenüberwacht. Über die durchgeführten Prüfungen sind Prüfberichte in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Die Fachstelle ist sowohl Beratungsinstitution als auch Prüf- und Ordnungsbehörde. Sie begleitet die Einrichtungen bei ihrer Dienstleistungserbringung für die Bewohnerinnen und Bewohner. Hauptaufgabe der Fachstelle ist es, die Würde, sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen.  Die Fachstelle möchte einen Beitrag dazu leisten, die Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Menschen in Einrichtungen der Senioren- und Behindertenhilfe zu sichern bzw. zu steigern. Dabei legt die Fachstelle besonderes Augenmerk darauf, die jeweilige Lebensqualität in den einzelnen Einrichtungen aus der Perspektive des Menschen, der dort lebt, zu betrachten.

Zudem sorgt sie dafür, dass die Mitwirkung der Bewohnerinnen und der Bewohnergewährleistet ist und sichert die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohner obliegenden Pflichten.

Die Fachstelle stellt ferner sicher, dass eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung, Pflege und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistetist.

Eine umfassende sowie individuelle Beratungvon Bewohnerinnen und Bewohnern, Einrichtungsbeiräten und Einrichtungsfürsprechern, Betreuerinnen und Betreuern, Angehörigen, Einrichtungsträgern sowie allen an der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner beteiligten Personen gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Fachstelle.
Insoweit setzt sich die Fachstelle aus einem multiprofessionellen Team von Ärzten, Pflegefachkräften und Verwaltungsfachkräften zusammen.

Darüber hinaus obliegt der Fachstelle die Funktion als Beschwerdestelle.
Bei Fragen zu bestimmten Themenkomplexen, Anregungen oder Beschwerden in jeglicher Hinsicht oder zu einer Einrichtung, wenden Sie sich bitte an uns. Im Falle eines persönlichen Kontaktes ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert. Eine streng vertrauliche und anonyme Behandlung von Beschwerden wird auf Wunsch sichergestellt.

Veröffentlichung von Prüfberichten nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

Nach Art. 6 Abs. 2 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sind die Berichte der zuständigen Behörde über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen in geeigneter Form zu veröffentlichen. Der Landkreis Forchheim stellt daher auf dieser Seite die Möglichkeit zur Verfügung, die Prüfberichte der im Landkreis Forchheim gelegenen Einrichtungen zentral zu veröffentlichen. 

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde. 
Bislang hat leider noch keine Einrichtung bzw. deren Träger der Veröffentlichung des Prüfberichtes zugestimmt.