Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge ist ein eigenständiger entschädigungsrechtlicher Teilbereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten und deren Hinterbliebenen. Sie dient der Ergänzung der grundsätzlichen Leistungen durch besondere Hilfen im Einzelfall. Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten, ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen und ihnen behilflich zu sein, die Folgen der erlittenen Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Diese Hilfe ist insbesondere laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe und Hilfe zur Pflege.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation (§§ 26 und 26a)
  • Krankenhilfe (§ 26b)
  • Hilfe zur Pflege (§ 26c)
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d)
  • Altenhilfe (§ 26e)
  • Erziehungshilfe (§ 27)
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a)
  • Erholungshilfe (§ 27b)
  • Wohnungshilfe (§ 27c)
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d)

Für die Gewährung von evtl. ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt  und der Gewährung von Erholungshilfe sind die örtlichen Kriegsopferfürsorgestellen, d. h. für dies Stadt und den Landkreis Forchheim die Kriegsopferfürsorgestelle im Fachbereich Soziale Angelegeneheiten des Landratsamtes Forchheim zuständig.


Für die Gewährung von evtl. Hilfen in Pflegeheimen sind die überörtlichen Träger zuständig. Für Oberfranken ist das der Bezirk Oberfranken, Sozialverwaltung in Bayreuth, Tel. 0921/ 7846-0. Aufgrund vielfältiger Außendiensttermine des Sachbearbeiters wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen!