Versicherungsamt
Beratung und Unterstützung bei Fragen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen leistet das Versicherungsamt. Die gesetzliche Regelung enthält § 93 SGB IV.
Aufgabe des Versicherungsamtes ist es in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und sonstige, durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragene Aufgaben wahrzunehmen. Es hat Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers hat es den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten. Es gibt Auskunft über die gesetzliche Rentenversicherung, die Kranken- und Unfallversicherung sowie die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das Versicherungsamt ist insofern Wegweiser in der Vielfältigkeit der verschiedenen Zuständigkeiten im Bereich gesetzliche Sozialversicherung.
Schwerpunkte:
Das Versicherungsamt nimmt die Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen und berät bei der Antragstellung auf die Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente). Auch zu Fragen der Kontenklärung, der Nachversicherung, Kontenklärung für den Versorgungsausgleich, kann das Versicherungsamt unterstützend Hilfe leisten. Nicht Versicherungspflichtige werden über die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung informiert. Nachweise, die zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger erforderlich sind, werden kostenlos beglaubigt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aufklärung und Beratung, sowie Antragsentgegennahme im Schwerbehindertenrecht.
In Sachen Schwerbehinderung wenden Sie sich bitte direkt an das Zentrum Familie und Soziales in Bayreuth, Tel. 09 21/6 05-1, Email: poststelle.ofr@zbfs.bayern
Hilfestellung bei der Aufnahme der Anträge kann nach Terminvereinbarung durch die Mitarbeiter des Versicherungsamtes geleistet werden.
Terminvergabe für Rentenberatung (keine Antragstellung!)
Es finden wöchentliche Sprechtage im Landratsamt durch Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (DRV) statt.
Einen Termin können Sie online buchen.
Die Rentenberater der DRV erteilen Auskunft über Ihre persönlichen Rentenangelegenheiten wie z.B. Ihr individueller Rentenbeginn, voraussichtliche Rentenhöhe, Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und helfen bei einer Kontenklärung. Auch Selbständige und Freiberufler werden in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung beraten.
Terminvergabe Rentenantragstellung
Unsere Mitarbeiter sind telefonisch nur erreichbar, wenn sie nicht im persönlichen Kundengespräch sind. Bitte hinterlassen Sie deshalb auf dem Anrufbeantworter unter 09191-86 2222 einen Rückrufwunsch. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und hinterlassen Sie eine Telefonnummer, wo wir Sie erreichen können. Sie werden zeitnah zurückgerufen. Alternativ können Sie einen Termin auch online buchen.