Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ist grundsätzlich der Landkreis Forchheim. Erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet über mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte, erfolgt die Ausweisung durch den Bezirk Oberfranken. Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen für Vorhaben bzw. Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim.
Im Landkreis Forchheim gibt es folgende vier Landschaftsschutzgebiete:
- Landschaftsschutzgebiet "Burk"
- Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst"
- Landschaftsschutzgebiet "Langensendelbach"
- Landschaftsschutzgebiet "Regnitzauen"