Naturschutzgebiete


Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Wichtig ist insbesondere die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit Nationalen Naturmonumenten und Nationalparken die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.

Für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes sowie den Erlass einer entsprechenden Verordnung ist die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken zuständig. Ebenso obliegt dieser Behörde die Erteilung etwaiger Befreiungen von den Bestimmungen der erlassenen Verordnungen.

In unserem Landkreis gibt es fünf ausgewiesene Naturschutzgebiete, die diesen besonderen Schutzstatus genießen. Diese Gebiete tragen maßgeblich zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Sicherung wertvoller Lebensräume bei. Die genannten Naturschutzgebiete sind:

  • Naturschutzgebiet „Auenlandschaft Büg bei Eggolsheim"
  • Naturschutzgebiet „Ehrenbürg"
  • Naturschutzgebiet „Langenbachgrund und Haarweiherkette"
  • Naturschutzgebiet „Laubmischwald am Hetzleser Berg"
  • Naturschutzgebiet „Naturwaldreservat Eibenwald bei Gößweinstein"