Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten im Landkreis Forchheim ist die Regierung von Oberfranken als höhere Naturschutzbehörde. Diese erteilt auch Befreiungen von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen (z. B. für wissenschaftliche Forschungsarbeiten in Naturschutzgebieten).
Im Landkreis Forchheim gibt es folgende fünf Naturschutzgebiete:
- Naturschutzgebiet „Auenlandschaft Büg bei Eggolsheim"
- Naturschutzgebiet „Ehrenbürg"
- Naturschutzgebiet „Langenbachgrund und Haarweiherkette"
- Naturschutzgebiet „Laubmischwald am Hetzleser Berg"
- Naturschutzgebiet „Naturwaldreservat Eibenwald bei Gößweinstein"