Abfallrecht
Der Fachbereich Umweltschutz ist zuständig für den Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) sowie der darauf beruhenden Bundes- und Landesverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Technischen Regeln.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren für eine Vielzahl von Gegenständen, die zu Abfall werden, entsprechende Regelungen geschaffen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Verordnung über Altfahrzeuge, Bioabfälle, Gewerbeabfälle incl. Bau- und Abbruchabfälle und Altholz.
Arbeitsschwerpunkte
- Überwachung der Entsorgungswege, soweit dies aufgrund der Gefährlichkeit der Abfälle geboten ist, zum Beispiel durch Betriebsbegehungen und Kontrolle von Nachweisen
- Ahndung von Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften, zum Beispiel bei widerrechtlicher Ablagerung von Abfällen
- Erteilung von abfallrechtlichen Beförderungserlaubnissen