Immissionsschutz

Der Fachbereich Umweltschutz ist zuständig für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und der Bundesimmissionsschutz-Verordnungen (zum Beispiel Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, Störfall-Verordnung, Verkehrslärmschutz-Verordnung, Sportanlagenlärmschutz-Verordnung, Verordnung über elektromagnetische Felder und so weiter). Hinzu kommen eine Reihe weiterer Umweltschutzgesetze (zum Beispiel Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltinformationsgesetz, Umweltauditgesetz und so weiter) sowie eine Reihe von technischen Regelwerken (zum Beispiel TA-Lärm, TA-Luft, diverse VDI-Richtlinien und DIN-Vorschriften und so weiter).

Arbeitsschwerpunkte

  • Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Beschwerden über Luftverunreinigungen und Lärmbelästigungen
  • Umweltfachliche Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren
  • Information der Öffentlichkeit über umweltrelevante Daten

Dokumente zur Industrie-Emissions-Richtlinie im Landkreis Forchheim

Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente zur Überwachung der Industrie-Emissions-Richtlinie im Landkreis Forchheim:

Allgemeine Informationen:

Anlagen zum Überwachungsprogramm:

Zu überwachende Firmen im Landkreis Forchheim:

Veröffentlichung von Bescheiden und BVT-Merkblättern:

Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Link zu den BVT-Merkblättern