Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen

Die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25- und 40jährige Dienstzeit können vorschlagen:

  • Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren für deren Mitglieder
  • Die Gemeinden für die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren
  • Das Landratsamt für die Kreisbrandräte, die Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister
  • Die Betriebsleiter für Angehörige der Werksfeuerwehren.

Die Vorschläge der Kommandanten und der Betriebsleiter sind den Landratsämtern über die Gemeinden vorzulegen.

Die Gemeinden beziehungsweise das Landratsamt prüft, ob die Angaben über die Dienstzeit zutreffen und ob Versagungsgründe (Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens) vorliegen. Bei Vorschlägen für Mitglieder von Werksfeuerwehren ist auch zu prüfen, ob die Werksfeuerwehr anerkannt ist. Das Ergebnis der Prüfung ist auf dem Vorschlag zu vermerken. Vor der Fertigung der Urkunden durch die Kreisverwaltungsbehörde ist der Kreis- bzw. Stadtbrandrat von den Vorschlägen zu unterrichten.