Gewerberecht / Schornsteinfegergesetz

Achtung Zuständigkeitswechsel !
Seit dem 01.01.2020 übernimmt die IHK für bayerische Gewerbetreibende, die eine Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer ausüben, die Aufgaben als Erlaubnis- und Aufsichtsstelle von den hierfür bis 31.12.2019 zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Weitere Informationen hierzu sowie Antragsformulare finden Sie unter www.ihk-muenchen.de/34c-gewo oder unter IHK-Service: 089/5116-0


Information zur Prüfungspflicht für Bauträger und Baubetreuer !

Bitte beachten Sie, dass Prüfungsberichte und Negativerklärungen für das Berichtsjahr 2018 vollständig von den Kreisverwaltungsbehörden bearbeitet und abgeschlossen werden, auch wenn diese Unterlagen in Einzelfällen erst nach dem 01.01.2020 bei der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der IHK München eingehen sollten.

Für die Entgegennahme von Prüfungsberichten und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 ist dann die IHK für München und Oberbayern zuständig.

 

Informationen zur Reisegewerbekarte
Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online benatragen (pdf)



Anprechpartner Frau Vasold