Informationen zur Reisegewerbekarte

Wer benötigt eine Reisegewerbekarte?

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet
  • Bestellungen aufsucht oder ankauft
  • Leistungen anbietet
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller
  • oder nach Schaustellerart ausübt.
Wie bekomme ich eine Reisegewerbekarte?

Die Reisegewerbekarte ist beim Landratsamt Forchheim zu beantragen. Der ausgefüllte Antrag ist von der zuständigen Wohnsitzgemeinde bestätigen zu lassen.

Gleichzeitig ist über die Gemeinde

  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

anzufordern.


Voraussetzung für die Erteilung
  • Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, bezogen auf die beabsichtigte Tätigkeit

Die Unterlagen sind vollständig beim Landratsamt Forchheim einzureichen.
Sollten keine Versagungsgründe vorliegen erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung des Antragstellers durch das Landratsamt Forchheim zur Abholung der Reisegewerbekarte.

Bei der Abholung sind mitzubringen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Verwaltungsgebühr (bei Erteilung zu entrichten) 

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