Geflügelpest im Landkreis Forchheim

Quelle: Landratsamt Forchheim

Im Landkreis Forchheim – Gemeinde Hallerndorf – wurde bei mehreren Schwänen das hochansteckende Geflügelpestvirus (hochpathogene Aviäre Influenza) nachgewiesen.

Bei Geflügel zeigt sich die Geflügelpest durch neurologische Störungen, Teilnahmslosigkeit, Schwäche, Atemnot und führt infolge dessen zu zahlreichen Todesfällen. Deshalb wird vom Veterinäramt Forchheim erneut auf die Wichtigkeit der Einhaltung der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen hingewiesen:

  • Geflügel ist nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind
  • Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden und
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

Weiterhin empfiehlt das Veterinäramt Forchheim auch für kleine Hobby-Geflügelhaltungen folgende leicht umzusetzende Maßnahmen:

  • Möglichst keine fremden Personen in die Geflügelhaltungen lassen.
  • Betreten der Geflügelhaltung nur mit separater Kleidung und Schuhen. Diese Kleidung und Schuhe werden ausschließlich zur Pflege des eigenen Geflügels genutzt.
  • Darauf achten, dass sich keine Schädlinge im Stall aufhalten.

Um die Lage weiterhin beobachten zu können, bittet das Veterinäramt Forchheim darum, insbesondere folgende Beobachtungen mitzuteilen:

  • Ansammlungen verendeter Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen oder sonstigen Wassergeflügels.
  • Plötzliche schwere Erkrankungen des Geflügels mit mehreren Todesfällen innerhalb kurzer Zeit.

Kontakt: Veterinäramt Forchheim: 09191/86-3400 bzw. veterinaeramt@lra-fo.de

Hinweise:

  • Tote Wildvögel bitte nicht anfassen!
  • Unter Geflügel fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Forchheim, 07.02.2025

Pressestelle