Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern – Wichtiges im Sinne des Gewässerschutzes

In der aktuellen trockenen und warmen Jahreszeit ist vermehrt mit unzulässigen Wasserentnahmen aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen zu rechnen – insbesondere zum Gärtnern und Bewässern. Dabei ist es wichtig, daran zu denken, dass nicht nur Pflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern. Ohne Wasser können viele Lebewesen nicht überleben. Besonders bei Wasserentnahmen aus kleinen Bächen und Gräben besteht die Gefahr, die Grenzen des ökologischen Gleichgewichts zu überschreiten und dadurch erheblichen Schaden anzurichten.

Gesetzliche Vorgaben

Das Landratsamt Forchheim weist daher im Interesse des Gewässerschutzes auf die gesetzlichen Vorgaben hin: Das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für größere Mengen ist eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich, die vorher beim Landratsamt beantragt werden muss.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in sehr engen Grenzen möglich, etwa bei sogenanntem Gemeingebrauch – also bei kleinen Wasserschöpfungen durch Handgefäße, die nur in geringem Umfang erfolgen dürfen. Das Tränken von Tieren oder der häusliche Bedarf in der Landwirtschaft sind erlaubt, eine Feldbewässerung außerhalb des Hofes ist jedoch nicht gestattet.

Auch Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger dürfen Wasser nur in einem bestimmten Rahmen entnehmen. Dabei gilt: Das Wasser darf nur für den eigenen Bedarf genutzt werden, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen des Gewässers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung oder andere Beeinträchtigungen entstehen. Bei den aktuellen niedrigen Wasserständen ist jedoch bereits jede Wasserentnahme problematisch und kann die Ökologie der Gewässer erheblich schädigen – etwa durch Fischsterben oder austrocknende Bäche.

Einstellung Wasserentnahmen

Das Landratsamt fordert daher dringend auf, sämtliche Wasserentnahmen vorerst einzustellen. Zudem sind alle unerlaubten Einbauten im Gewässer, die ohne Genehmigung zum Zwecke des Aufstauens errichtet wurden, umgehend zu entfernen. Verstärkte Kontrollen sind geplant.

Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Das Landratsamt behält sich vor, kostenpflichtige Anordnungen zu erlassen und Zwangsgelder zu verhängen, um den Schutz unserer Gewässer sicherzustellen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Wasserressourcen zu bewahren und die Natur für zukünftige Generationen zu schützen. Wir bitten um Verständnis und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit unseren Gewässern.

Forchheim, 03.07.2025

Pressestelle