Ukraine-Kontakt des Landkreises Forchheim
Bei Fragen können Sie gerne eine Mail an ukraine-hilfe@lra-fo.de senden.
- Regierung von Oberfranken - Krieg in der Ukraine: Informationen zu Hilfsmöglichkeiten
- Bayerischen Innenministerium - Sonderseite mit Kontaktformular für Wohungsangebote
- Bundesinnenministerium - germany4ukraine
- Bundesinnenministerium - Häufig nachgefragt - Запитання та відповіді щодо порядку в'їзду з України до Німеччини та перебування на території ФРН
- Ausländerrechtliche Hinweise zum Aufenthalt wegen des Ukraine-Krieges (pdf)
- Ablauf Ankunft in Deutschland - Deutsch (pdf)
- Ablauf Ankunft in Deutschland - Ukrainisch (pdf)
Registrierung für den Erhalt von Leistungen
Alle neuankommenden ukrainischen Geflüchteten, die (perspektivisch) Leistungen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung) erhalten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, müssen zunächst registriert werden.
1. Personen, die bereits eine (nicht nur kurzfristige, für wenige Wochen dauernde) Aufnahme in einer Privatwohnung gefunden haben
Für diese Personen erfolgt keine Registrierung beim ANKER-Zentrum für Asylsuchende in Bamberg.
- Meldung beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde
Dieser Personenkreis meldet zunächst seinen Zuzug beim örtlichen Einwohnermeldeamt an. - Registrierung beim Ausländeramt des Landratsamtes
Nach der Anmeldung können Geflüchtete per Email unter registrierung-ukraine@lra-fo.de beim Ausländeramt Forchheim Ihre Erstregistrierung formlos beantragen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens fügen Sie bitte den ukrainischen Reisepass oder sonstige Identitätsnachweise sowie vorhandene Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) im Dateiformat „pdf" oder „jpg" bei.
Soweit Personaldokumente ausschließlich in kyrillischer Schreibweise vorhanden sind, sollten zumindest zu den Personalien entsprechende deutsche Übersetzungen beigefügt werden. Eine offizielle Übersetzung durch einen amtlichen Übersetzer ist nicht erforderlich; es genügt eine einfache Übersetzung. Es wird auch empfohlen, eine Telefonnummer eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen anzugeben.
Sie erhalten zeitnah auf dem Postweg eine Registrierbescheinigung, mit der Sozialleistungen beantragt werden kann, sowie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Nachfolgende Ansprechpartner stehen in der Ausländerbehörde zur Verfügung:
Herr Probst
09191 / 86-3309
Frau Grüner
09191 / 86-3303
Herr Kupferschmiedt
09191 / 86-3310
Frau Baumgärtner
09191 / 86-3306
Ausländerrechtliche Hinweise zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine (pdf)
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців! - Hinweise für die Verlängerung ukrainischer Aufenthaltserlaubnisse (pdf)
Ausländerrechtliche Hinweise zum Aufenthalt wegen des Ukraine-Krieges bei Ersteinreise (pdf)
Und gleichzeitig
Antragstellung beim Sozialamt des Landratsamtes
Hier muss ein Leistungsantrag gestellt werden, um die Voraussetzungen zur
Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zu schaffen.
Öffnungszeiten für Parteiverkehr derzeit:
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine (pdf), auch erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen, muss ausgefüllt und per E-Mail an sozialamt@lra-fo.de oder per Post an das Landratsamt Forchheim, Amt für Soziale Angelegenheiten, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim gesendet werden.
Wenn Sie eine Zusendung per Post wünschen, können Sie eine E-Mail an sozialamt@lra-fo.de mit Ihrer Postanschrift senden.
Bitte sehen Sie derzeit von telefonischen Anfragen an das Sozialamt ab. Senden Sie uns stattdessen eine E-Mail mit Ihrem sozialhilferechtlichen Anliegen.
Ansprechpartner für Asylbewerberleistungen
Das Jobcenter ist grundsätzlich zuständig für alle bis einschließlich Jahrgang 1957 (Ausnahme: unbegleitete minderjährige Geflüchtete). Für den Geburtenjahrgang 1956 muss individuell geprüft werden, ob die Regelaltersgrenze schon erreicht wurde.
Personen, die noch keine Unterkunft haben, müssen sich zur Registrierung an die ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg (Erlenweg 4, 96050 Bamberg; Zufahrt über Birkenallee) wenden.
Nach der ausländerrechtlichen Registrierung erfolgt eine Verteilung auf die Unterkünfte in den oberfränkischen Landkreisen. Dort erhalten Sie auch den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
________________________________________________________________
Часті запитання українською мовою
Häufig gestellte Fragen:
Arbeitsaufnahme
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit
- Робота в Німеччині
- Praktikumsbörse für junge Geflüchtete und Zugewanderte
- Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland
Falls jemand schon vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitsstelle gefunden hat, kann ihm bereits nach erfolgter Antragsabgabe eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden, mit der eine Arbeitsaufnahme möglich ist. Hierzu wäre eine weitere Email an registrierung-ukraine@lra-fo.de mit dem Stichwort "Fiktionsbescheinigung für Arbeitsaufnahme" erforderlich.
Mit Aufenthaltstitel können Geflüchtete grundsätzlich arbeiten.
Aufenthaltserlaubnis Erteilung
Die privat wohnenden Flüchtlinge erhalten den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde direkt mit der Übersendung ihrer Registrierbescheinigung nach erfolgter Schnellregistrierung.
Die vom ANKER-Zentrum zugewiesenen Flüchtlingen bekommen Aufenthaltserlaubnisanträge bereits beim Eintreffen und Verteilen in ihre Unterkünfte oder auf ihre Anforderung über das Funktionspostfach (registrierung-ukraine@lra-fo.de, Stichwort Anforderung AE-Antrag).
Der Antrag kann ausgefüllt per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Landratsamtes oder per Email zurückgeleitet werden kann.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis ist die PIK-Erfassung zwingend erforderlich.
Die Produktion der Aufenthaltserlaubnis, die im Scheckkartenformat als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erstellt wird, erfolgt durch die Bundesdruckerei und dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Von der Fertigstellung der Aufenthaltserlaubnis wird der Antragsteller von der Bundesdruckerei benachrichtigt, um anschließend einen Termin mit der Ausländerbehörde (bestenfalls wieder per Email über das Funktionspostfach (registrierung-ukraine@lra-fo.de, Stichwort Termin Abholung eAT) zur Abholung der Aufenthaltserlaubnis zu vereinbaren.
Falls jemand schon vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitsstelle gefunden hat, kann ihm bereits nach erfolgter Antragsabgabe eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden, mit der eine Arbeitsaufnahme möglich ist. Hierzu wäre eine weitere Email an registrierung-ukraine@lra-fo.de mit dem Stichwort „Fiktionsbescheinigung für Arbeitsaufnahme" erforderlich.
Ausländerrechtlicher Status und Hinweise
Grundsätzlich können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen.
Am 4. März 2022 ist der Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen in Kraft getreten. Damit kann ukrainischen Staatsangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, und Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittländer, die vor dem 24. Februar in der Ukraine Schutz genossen haben, sowie deren Familienangehörigen nach § 24 AufenthG eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre). Sie können sich hierfür an die örtliche Ausländerbehörde am Landratsamt wenden.
Ausländerrechtliche Hinweise zum Aufenthalt wegen des Ukraine-Krieges (pdf)
Auto
Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (pdf)
Information for Ukrainian motorists (pdf)
Інформація для українських водіїв (pdf)
Corona-Impfung
Impfungen nehmen nur noch Hausärzte vor. Geflüchtete können sich unbürokratisch und unabhängig vom noch zu klärenden Aufenthaltsstatus gegen Covid-19 impfen lassen. Sollten keine Ausweisdokumente vorhanden sein, ist eine Bestätigung der Unterkunft oder von einer Privatperson, welche die Geflüchteten beherbergt, ausreichend.
- Sie sind noch nicht geimpft? Kein Problem! - Ви ще не вакциновані? Не проблема!
- Konkretes Informationsmaterial zur Impfung in ukrainischer Sprache
Deutschkurse
Geflüchteten aus der Ukraine wird die kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs dort ermöglicht, wo noch Plätze vorhanden sind.
Dazu müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Bitte legen Sie einen Aufenthaltstitel / eine Fiktionsbescheinigung vor.
Außerdem haben Sie kostenlos Zugang zu folgenden Angeboten:
- Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
- MiA-Kurse (Migrantinnen einfach stark im Alltag), speziell für Frauen
- Erstorientierungskurse
- Berufssprachkurse
- Erstorientierungskurs für den Alltag in Deutschland / КУРС НАЧАЛЬНОЙ ОРИЕНТАЦИИ ДЛЯ ПОВСЕДНЕВНОЙ ЖИЗНИ В ГЕРМАНИИ
Bei allen Fragen können Sie sich an unsere VHS unter der Telefonnummer 09191/86-1043 wenden.
Dolmetscher gesucht?
Wir suchen für den Erstempfang, Begleitung von Behördengängen ect. Dolmetscher.
Wenden Sie sich hierfür an:
Herrn Daniel Sauer von der Caritas (siehe Punkt "Hilfsangebote - Hauptamtlicher Integrationslotse")
Führerschein - Gültigkeit ukrainischer Führerschein in Deutschland
Wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, dürfen Sie mit Ihrem gültigen ukrainischen nationalen oder internationalen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch in Deutschland beachten.
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland nehmen, gilt Ihr ukrainischer Führerschein ab Begründung des Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Zum Erwerb und den Voraussetzungen setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Wohnortes in Verbindung.
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
Fact sheet for holders of foreign driving licenses
Geldspenden
Geldspenden können auf eine Bankverbindung des Landkreises mit dem Stichwort "Ukraine-Hilfe" überwiesen werden. Bitte geben Sie an, ob Sie eine Spendenquittung benötigen.
Sparkasse Forchheim:
IBAN: DE17 7635 1040 0000 0033 43
BIC: BYLADEM1FOR
Volksbank Forchheim:
IBAN: DE94 7639 1000 0000 0002 13
BIC: GENODEF1FOH
VR-Bank Bamberg Forchheim:
IBAN: DE93 7639 1000 0000 9195 00
BIC: GENODEF1FOH
Handy / kostenlose SIM- Karte für Ukraineflüchtlinge
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in Telekom Shops kostenlose SIM-Karten der Deutschen Telekom. Sie müssen lediglich einen ukrainischen Pass/ Personalausweis vorzeigen. Mit der SIM-Karte können Sie kostenlos und unbegrenzt in die Ukraine telefonieren, SMS schicken und im Internet surfen. Die Karten werden innerhalb von 24 Stunden aktiviert. Größere Gruppen werden weiter über Hilfsorganisationen ausgestattet. Weitere Infos: Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine
Deutsche Telekom
Haustiere
Ukraine-Flüchtlinge, die Hunde und/oder Katzen dabei haben, melden dies bitte dem Veterinäramt. Dort werden die Tierhalter und die Haustiere registriert. Anschließend sollten die Flüchtlinge mit ihrem Tier einen praktizierenden Tierarzt aufsuchen. Dort werden die Haustiere untersucht, soweit noch nicht geschehen, „gechipped", gegen Tollwut geimpft und ein sog. EU-Heimtierausweis wird ausgestellt. Manche Tierarztpraxen bieten diese Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge kostenlos an. Entsprechende Tierarztpraxen im Landkreis Forchheim können im Veterinäramt erfragt werden.
Veterinäramt des Landkreises Forchheim
Hilfsangebote - Anlaufstelle der Caritas
Sie brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?
Gerne können Sie sich an die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Caritas wenden.
Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Birkenfelderstraße 15
91301 Forchheim
Kinderbetreuung/Kindertagespflege
- Flyer Kindertagespflege (deutsch) (pdf)
- Flyer Kindertagespflege (ukrainisch) (pdf)
Kontoeröffnung
Sie können ein Konto bei der Sparkasse Forchheim und der VR Bank Bamberg-Forchheim eröffnen, welches mindestens für sechs Monate kostenlos ist.
ÖPNV
Die kostenfreie Beförderung endete laut Beschluss der Bundesregierung zum 31.05.2022. Ab dem 01.06.2022 muss ein reguläres Ticket gekauft werden.
PIK-Erassung (Zweitregistrierung)
Flüchtlinge, die dem Landkreis Forchheim vom ANKER-Zentrum zugewiesen werden, wurden in der Regel bereits vom ANKER-Zentrum PIK-erfasst, so dass eine Zweitregistrierung bei der Ausländerbehörde entfällt. Daher ist eine Zweitregistrierung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis (Fiktion) nur für privat in den Landkreis zugezogene Flüchtlinge erforderlich. Bisher erhielt der Flüchtling von der Ausländerbehörde einen Termin zur Zweitregistrierung. Seit Juni 2022 erfolgt diese Terminvergabe nur noch über eine Online-Terminvereinbarung direkt durch den Flüchtling.
Sammel- und Spendenaktionen für die Ukraine im Landkreis Forchheim
- Gemeinde Hallerndorf Spenden und Hilfe
- Dorfladen Obertrubach
Schulbesuch
Die Schulen im Landkreis Forchheim möchten den Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine durch den Besuch einer Schule feste Strukturen und etwas Normalität in dieser äußerst schwierigen Situation geben. Noch sind nicht alle Strukturen geschaffen, aber wir arbeiten mit Hochdruck daran. Aktuell können die Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Schulen angemeldet werden. Für Kinder im Grundschulalter wenden Sie sich bitte an die zuständige Sprengel-Grundschule. Ältere Jugendliche können an den Mittelschulen, den Realschulen oder Gymnasien angemeldet werden. Jugendliche, die in der Ukraine eine Berufsschule besucht haben, wenden sich bitte an das Berufliche Schulzentrum. Ebenso können Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf am Förderzentrum angemeldet werden. Je nach vorhandenen Ressourcen kann dann entschieden werden, welche Schule das Kind besuchen kann. Über Änderungen im Verfahren werden wir ggf. informieren.
Weitere Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Unterstützungsangeboten und wichtigen Informationen (teilweise in ukrainischer und englischer Sprache) sind auf der Homepage des Staatsministeriums zu finden.
Ukrainische Kinder beim Ankommen in Bayerns Schulen unterstützen: Handzettel und Plakat des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Informationen zum Schulbesuch (ukrainisch-deutsch) - Інформація для учнів, які приїхали з України (pdf)
Informationen zum Schulbesuch (russisch-russisch) - Информация для учащихся, приехавших из Украины (pdf)
Unterbringung in Wohnungen
Monatliche Mietkosten können maximal bis zu einer Angemessenheitsgrenze bei Wohnungsfällen als Bedarf der bedürftigen Leistungsempfänger anerkannt werden. Höchstbeträge zur Angemessenheit finden sich in dieser Liste. Kautionen können nicht erstattet werden.
Bei einer Vermietung muss auch ein schriftlicher Mietvertrag vorgelegt werden.
Im Falle eines Untermietvertrages muss eine Kopie des Hauptmietvertrags und eine Bestätigung des Vermieters über die Genehmigung der Untermiete mit vorgelegt werden.
Der Mietvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Adresse der Wohnung
- Hauptmieter*in/ Eigentümer*in, Vermieter
- Name des Mieters und Anzahl der Personen, die dort einziehen
- Anzahl der Zimmer
- Wohnraum in qm
- Wohnraum, den die Antragsteller*innen allein nutzen (qm und Anzahl der Zimmer)
- ggf. Aussagen zu einer gemeinschaftlichen Nutzung von Küche/Bad/etc.
- Kosten für Grundmiete, Kaltnebenkosten und Heizabschläge
- Bei einer Inklusivmiete eine Benennung der Bestandteile, was alles beinhaltet ist
- Eine Aussage dazu, ob der Haushaltsstrom auch enthalten ist, oder ob ein gesonderter Liefervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen werden muss.
Liegt kein Mietverhältnis vor, weil die Wohnung weitestgehend unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert das Sozialamt des Landkreises Forchheim auch formlose (aber schriftliche) Vereinbarungen zur Beteiligung an den Verbrauchskosten. Die Höhe dieser Beteiligungen sollte sich an einem realistischen Maßstab orientieren und nachvollziehbar sein.
Unterkünfte für Menschen aus der Ukraine
Die Menschen in der Ukraine sind auf unsere Hilfe und Solidarität angewiesen. Wenn Sie Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bereitstellen wollen, tragen Sie sich bitte in die Liste des Innenministeriums ein. Die Angebote werden gesammelt und an die Landratsämter weitergegeben.
Unterstützungs- und Beratungsangebote
[ Aufgabenbereiche > Jugend, Familie, Senioren, Soziales > Ukraine ]