Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 22 - Sozialamt
Landratsamt Forchheim, Sozialamt
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 0
Tel. 09191 / 86-2262
Fax 09191 / 86-2208
E-Mail: But@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Bildungs- und Teilhabepaket
Anspruch auf Leistungen haben alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie bzw. ihre Eltern
Antragsformular (pdf)
Ausfüllhinweise (pdf)
Bescheinigung der Schule bei Lernförderung (pdf)
Hinweise zum Datenschutz (pdf)
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 0
Tel. 09191 / 86-2262
Fax 09191 / 86-2208
E-Mail: But@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Bildungs- und Teilhabepaket
09191 / 86-2262 (telefonische Erreichbarkeit Di - Do von 8:00 - 12:00 Uhr)
Bildungs- und Teilhabepaket
Anspruch auf Leistungen haben alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie bzw. ihre Eltern
- Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)
- Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege
- eintägige und mehrtägige Ausflüge und Fahrten der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege
- Lernförderung, wenn vorrangig in Anspruch zu nehmende schulische Angebote nicht bestehen oder nicht ausreichen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, bis zu 15 € monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z.B. für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, insgesamt 195 € pro Schuljahr
- Schülerbeförderung, soweit die Beförderungskosten nicht anderweitig gedeckt sind
Wer ist zuständig?
- Das Jobcenter, wenn für das Kind Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) gewährt werden.
- Das Landratsamt, Amt für soziale Angelegenheiten, wenn Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt werden.
Antragsformular (pdf)
Ausfüllhinweise (pdf)
Bescheinigung der Schule bei Lernförderung (pdf)
Hinweise zum Datenschutz (pdf)
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
[ Aufgabenbereiche > Jugend, Familie, Senioren, Soziales > Sozialamt ]