

Kriegsopferfürsorge ist ein eigenständiger entschädigungsrechtlicher
Teilbereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten und
deren Hinterbliebenen. Sie dient der Ergänzung der grundsätzlichen
Leistungen durch besondere Hilfen im Einzelfall. Aufgabe der
Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten, ihrer
Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen
anzunehmen und ihnen behilflich zu sein, die Folgen der erlittenen
Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder
Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Diese Hilfe ist
insbesondere laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
Erholungshilfe und Hilfe zur Pflege.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation (§§ 26 und 26a)
- Krankenhilfe (§ 26b)
- Hilfe zur Pflege (§ 26c)
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d)
- Altenhilfe (§ 26e)
- Erziehungshilfe (§ 27)
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a)
- Erholungshilfe (§ 27b)
- Wohnungshilfe (§ 27c)
- Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d)
Für die Gewährung von evtl. ergänzender Hilfe zum
Lebensunterhalt und der Gewährung von Erholungshilfe sind die örtlichen
Kriegsopferfürsorgestellen, d. h. für dies Stadt und den Landkreis
Forchheim die Kriegsopferfürsorgestelle im Fachbereich Soziale Angelegeneheiten des Landratsamtes Forchheim zuständig.
Für die Gewährung von evtl. Hilfen in Pflegeheimen sind die überörtlichen Träger zuständig. Für Oberfranken ist das der Bezirk Oberfranken, Sozialverwaltung in Bayreuth, Tel. 0921/ 7846-0.
Aufgrund vielfältiger Außendiensttermine des Sachbearbeiters wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen!
Sozial-Fibel des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung[ Aufgabenbereiche > Jugend, Familie, Senioren, Soziales > Sozialamt ]