

Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz
Artenschutz und Souvenirs
Wer in exotische Länder reist und als Mitbringsel Korallenschmuck, Elfenbeinschnitzereien oder Taschen aus Schlangenleder kauft, verstößt nicht selten gegen den Artenschutz. Neben der Beschlagnahme durch den Zoll drohen empfindliche Strafen.
Der Besitz und Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten unterliegen in der Europäischen Union strengen Beschränkungen und Verboten. Diese Verbote betreffen nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten am Zoll bittet die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Forchheim alle Reisenden, auf den Kauf exotischer Souvenirs geschützter Tier- und Pflanzenarten zu verzichten. Dadurch wird ein aktiver und wichtiger Beitrag zum Artenschutz geleistet.
Das Wichtigste für Reisende im Überblick
Artenschutz im Urlaub
Wer in exotische Länder reist und als Mitbringsel Korallenschmuck, Elfenbeinschnitzereien oder Taschen aus Schlangenleder kauft, verstößt nicht selten gegen den Artenschutz. Neben der Beschlagnahme durch den Zoll drohen empfindliche Strafen.
Der Besitz und Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten unterliegen in der Europäischen Union strengen Beschränkungen und Verboten. Diese Verbote betreffen nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten am Zoll bittet die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Forchheim alle Reisenden, auf den Kauf exotischer Souvenirs geschützter Tier- und Pflanzenarten zu verzichten. Dadurch wird ein aktiver und wichtiger Beitrag zum Artenschutz geleistet.
Das Wichtigste für Reisende im Überblick
Artenschutz im Urlaub
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Naturschutz ]