

Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Tel.: 09191 / 86-4200
Fax: 09191 / 86-884200
E-Mail: naturschutz@lra-fo.de
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Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat berät das Landratsamt Forchheim als Untere Naturschutzbehörde in wissenschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Zusammensetzung
Die Amtsperiode des Naturschutzbeirates beträgt fünf Jahre. Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Als Mitglieder sollen vertreten sein
- Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Grundlagendisziplinen wie beispielsweise des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde, der Geologie, der Hydrologie, der Meteorologie oder der Geographie, sowie aus dem Agrar- und Forstbereich,
- sachverständige Vertreter von Verbänden, die sich satzungsgemäß überwiegend dem Naturschutz, der Landschaftspflege und den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen,
- sonstige Sachverständige, die mit den Aufgaben des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur befasst sind.
Mit Wirkung vom 1. September 2014 hat das Landratsamt Forchheim die Mitglieder des Naturschutzbeirates für die 9. Amtsperiode berufen. Gegenwärtig setzt sich der Naturschutzbeirat beim Landratsamt Forchheim aus folgenden Personen zusammen:
Mitglied | Stellvertreter |
Dr. Friedrich Oehme | Dr. Christian Rösch |
Dr. Hans-Jürgen Dittmann | |
Hansotto Neubauer | Dieter Preu |
Hans Thiem | Ludwig Thiem |
Hermann Greif | Reinhard Friedrich |
Mitwirkungsrecht
Der Naturschutzbeirat wirkt insbesondere bei folgenden Entscheidungen mit:
- Rechtsverordnungen,
- behördliche Gestattungen und Einzelanordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der jeweiligen Naturschutzbehörde, ausgenommen Eilfälle,
- Erklärung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmens zu Maßnahmen einer anderen Behörde im Sinn von Nrn. 1 und 2.
Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, über die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Naturschutzbeirat bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im Naturschutzbeirat fort.
Naturschutzbeiräteverordnung
Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates (pdf)
Naturschutzwacht
Verordnung über die Naturschutzwacht
Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen der Naturschutzwacht in Bayern e.V.
Die Bayerische Naturschutzwacht (pdf)
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Naturschutz ]