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Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz


Landratsamt Forchheim, Naturschutz
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Tel.: 09191 / 86-4200
Fax: 09191 / 86-884200
E-Mail: naturschutz@lra-fo.de


Ihre Ansprechpartner:

Fachbereichsleitung
Frau Lämmlein
09191 / 86-4200
Naturschutzbeirat, Naturschutzwacht
Herr Maltenberger
09191 / 86-4202
Naturschutzbeirat, Naturschutzwacht
Herr Urbanczyk
09191 / 86-4203


Naturschutzbeirat

Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde bei der unteren Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat gebildet. Mit Wirkung vom 1. September 2024 hat die Naturschutzbehörde die Mitglieder für die 11. Amtsperiode (2024 bis 2029) berufen. Gegenwärtig setzt sich dieser aus folgenden Personen zusammen:

Aktuelle Mitglieder (pdf)

Das Mitwirkungsrecht des Beirats umfasst insbesondere Rechtsverordnungen sowie behördliche Gestattungen und Einzelanordnungen, die von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der Naturschutzbehörde sind, wobei Eilfälle hiervon ausgenommen sind. Darüber hinaus gehört auch die Erklärung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmens zu Maßnahmen anderer Behörden, die in den genannten Kategorien behandelt werden, zu den Aufgaben des Beirats

Verordnung über die Naturschutzbeiräte
Artikel 48 Bayerisches Naturschutzgesetz


Naturschutzwacht

Die Naturschutzwacht in Bayern hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörden zu unterstützen. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf präventiver Aufklärungsarbeit, um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern. Die Naturschutzwacht agiert als Bindeglied zwischen der Behörde und der Bevölkerung, indem sie durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort wirkt. Hoheitliche Maßnahmen sollen nur dann ergriffen werden, wenn sachliche Argumentation nicht zum Erfolg führt oder die Schwere der Beeinträchtigungen dies erfordert.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bezieht die Naturschutzwacht alle relevanten Rechtsvorschriften ein, die dem Schutz der Natur und der Landschaftspflege dienen, auch wenn diese nicht im Bayerischen Naturschutzgesetz oder im Bundesnaturschutzgesetz enthalten sind. Dazu zählen insbesondere strafrechtliche Bestimmungen und Umweltgesetze, die bei Zuwiderhandlungen Schäden für Natur und Landschaft zur Folge haben können.

Zusätzlich zu ihrer allgemeinen Aufklärungsarbeit ist die Naturschutzwacht auch in anderen Bereichen aktiv. Dazu gehören die Kontrolle von Naturschutzauflagen in Genehmigungsbescheiden, die Mitwirkung bei der Durchführung von Förderprogrammen sowie die Betreuung von Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen. Sie führt Gruppenführungen, beispielsweise für Schulklassen, durch und erfasst Veränderungen in der Natur, wie etwa illegale Bauvorhaben, um diese der Behörde zu melden. Auch die Mitwirkung bei Artenschutzmaßnahmen, etwa für Amphibien und Fledermäuse, gehört zu den wichtigen Aufgaben der Naturschutzwacht.

Verordnung über die Naturschutzwacht
Arbeitsgemeinschaft der Angehörigen der Naturschutzwacht in Bayern e.V.
Die Bayerische Naturschutzwacht (pdf)
Bildung einer Naturschutzwacht - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz




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