Naturschutz
Die bayerischen Naturschutzbehörden setzen die Naturschutzpolitik um. Sie sind Organisator, Kommunikator und Initiator, wenn es darum geht Artenvielfalt, Lebensraumvielfalt und Erholungsqualität unserer Landschaft und Heimat zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es Aufgabe der staatlichen Naturschutzbehörden, für die Durchführung und Umsetzung der Naturschutzgesetze der Europäischen Union sowie von Bund und Land zu sorgen.
Unterstützt wird die Untere Naturschutzbehörde durch eine ehrenamtliche Naturschutzwacht, verschiedene themenbezogene Berater und einen Naturschutzbeirat, der wissenschaftlich und fachlich berät.
- Ameisen, Fledermäuse, Hornissen, Wespen
- Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
- Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
- Biber
- Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung
- Landschaftsbestandteil; Festsetzung
- Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
- Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
- Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs
- Naturdenkmäler; Festsetzung
- Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur
- Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
- Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
- Naturschutzgebiete
- Naturschutzrecht in der Straßenplanung; Informationen über Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
- Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung
- Reitkennzeichen; Beantragung
- Streuobst; Beratung und Beantragung einer Förderung
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
- Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
- Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung