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Fachbereich 44 - Umweltschutz
Landratsamt Forchheim, Umweltschutz
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Tel. 09191 / 86-4403
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: umweltschutz@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Der Fachbereich Umweltschutz ist zuständig für den Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) sowie der darauf beruhenden Bundes- und Landesverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Technischen Regeln.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren für eine Vielzahl von Gegenständen, die zu Abfall werden, entsprechende Regelungen geschaffen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Verordnung über Altfahrzeuge, Bioabfälle, Gewerbeabfälle incl. Bau- und Abbruchabfälle und Altholz.
Arbeitsschwerpunkte
Weitere Informationen
Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nichtöffentlichen Feld- und Waldwegebau (pdf)
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Tel. 09191 / 86-4403
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: umweltschutz@lra-fo.de
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Abfallrecht
Dormitz, Ebermannstadt, Egloffstein, Gößweinstein, Gräfenberg, Hetzles, Hiltpoltstein, Igensdorf, Kleinsendelbach, Neunkirchen, Obertrubach, Pretzfeld, Unterleinleiter, Weißenohe, Wiesenttal
Frau Schlauch
09191 / 86-4403
Effeltrich, Eggolsheim, Forchheim, Hallerndorf, Hausen, Heroldsbach, Kirchehrenbach, Kunreuth, Langensendelbach, Leutenbach, Pinzberg, Poxdorf, Weilersbach, Wiesenthau
Frau Bezold
09191 / 86-4404
Der Fachbereich Umweltschutz ist zuständig für den Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) sowie der darauf beruhenden Bundes- und Landesverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Technischen Regeln.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren für eine Vielzahl von Gegenständen, die zu Abfall werden, entsprechende Regelungen geschaffen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Verordnung über Altfahrzeuge, Bioabfälle, Gewerbeabfälle incl. Bau- und Abbruchabfälle und Altholz.
Arbeitsschwerpunkte
- Überwachung der Entsorgungswege, soweit dies aufgrund der Gefährlichkeit der Abfälle geboten ist, zum Beispiel durch Betriebsbegehungen und Kontrolle von Nachweisen
- Ahndung von Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften, zum Beispiel bei widerrechtlicher Ablagerung von Abfällen
- Erteilung von abfallrechtlichen Beförderungserlaubnissen
Weitere Informationen
Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nichtöffentlichen Feld- und Waldwegebau (pdf)
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Umweltschutz ]