Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 -Naturschutz, Wasserrecht
Landratsamt Forchheim, Wasserrecht
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
In Bereichen von bestimmten Gewässern (auch außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten) unterliegen Vorhaben einer besonderen Genehmigungspflicht, auch wenn sie nach anderen Vorschriften (z. B. Baurecht) genehmigungsfrei sind.
Die Genehmigungspflicht bezieht sich auf alle Anlagen, die in, an, über und unter Gewässern I. und II. Ordnung errichtet oder wesentlich geändert werden sollen.
Gewässer I. Ordnung im Landkreis Forchheim sind:
Anlagen hiernach sind insbesondere:
Für eine wasserrechtliche Genehmigung sind rechtzeitig vorher folgende Unterlagen in 4-facher Ausfertigung bei der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen:
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Wasserrecht
Herr Ronge
09191 / 86-4213
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
In Bereichen von bestimmten Gewässern (auch außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten) unterliegen Vorhaben einer besonderen Genehmigungspflicht, auch wenn sie nach anderen Vorschriften (z. B. Baurecht) genehmigungsfrei sind.
Die Genehmigungspflicht bezieht sich auf alle Anlagen, die in, an, über und unter Gewässern I. und II. Ordnung errichtet oder wesentlich geändert werden sollen.
Gewässer I. Ordnung im Landkreis Forchheim sind:
- Aisch
- Wiesent
- Regnitz
Gewässer II. Ordnung im Landkreis Forchheim sind z. B.:
- Schwabach
- Leinleiter
- Trubach
- Aufseß
Neben den Gewässern I. und II. Ordnung gilt die Genehmigungspflicht auch für weitere größere Gewässer, die durch Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken bestimmt wurden.
Diese sind im Landkreis Forchheim:
Gewässer |
Anfangspunkt |
Endpunkt |
Schwabach | Einmündung des Saarbaches bei Lettenmühle, Markt Igensdorf | Einmündung des Aubaches bei Stöckach, Markt Igensdorf |
Brandbach-Schlierbach | Einmündung des Renlbrunnens in Hetzles | Mündung in die Schwabach bei Dormitz |
Kreuzbach | Zusammenfluss von Gemeindebrunnenbach und Binzenbach bei Effeltrich | Regierungsbezirksgrenze zu Mittelfranken bei Baiersdorf |
Hirtenbach | Einmündung des Poppendorfer Baches bei Poppendorf, Gemeinde Heroldsbach | Einmündung in den Main-Donau-Kanal bei Hausen |
Trubach | Ursprung bei Obertrubach | Einmündung des Großenoher Baches bei Untertrubach |
Ehrenbach | Einmündung des Haidgrabens bei Oberehrenbach | Mündung in die Wiesent bei Kirchehrenbach |
Trubbach | Einmündung des Herrenbaches bei Gosberg | Einmündung des Schwedengrabens bei Gosberg |
Mühlkanal der Wiesent in Forchheim | Abzweigung aus der Wiesent beim Kommandantschaftswehr in Forchheim | Mündung in die Regnitz in Forchheim |
Eggerbach | Brücke der Staatsstraße 2260 nördlich Drügendorf | Mündung in den Main-Donau-Kanal bei Neuses a. d. Regnitz |
Die Genehmigungspflicht durch die Kreisverwaltungsbehörde für Anlagen die errichtet oder wesentlich geändert werden, erstreckt sich auf Bereiche, die weniger als 60 m von der Uferlinie des Gewässers entfernt sind.
Anlagen hiernach sind insbesondere:
- Gebäude, Brücken, Stege und Fähren,
- Überführungen und Unterführungen,
- Auffüllungen,
- Kabelverlegungen,
- Hafen- und Ländeanlagen
- Bade-, Wasch- oder Bootshäuser, etc.
Für eine wasserrechtliche Genehmigung sind rechtzeitig vorher folgende Unterlagen in 4-facher Ausfertigung bei der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- Erläuterung mit detaillierten Angaben zum Vorhaben
- Übersichtslageplan M = 1 : 25.000 mit gekennzeichnetem Standort des Vorhabens
- Lagepläne M = 1 : 1.000 mit eingetragenem Vorhaben
- Längsschnitt im Maßstab M = 1 : 500 oder M = 1 : 250 bei Unterquerung von Gewässern
- Bauzeichnungen – Grundrisse, Schnitte M = 1 : 100 bei der Errichtung von Anlagen
- Detailpläne der Anlagenteile M = 1 : 50 oder M = 1 : 25 bei der Errichtung von Anlagen
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Wasserrecht ]