Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz, Wasserrecht
Landratsamt Forchheim, Wasserrecht
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Was muss ich als Betreiber eines Heizöltanks beachten?
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen muss beachtet werden, dass die Anlage so beschaffen ist, dass eine schädliche Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaft nicht zu besorgen ist.
Oberirdische Anlagen mit einem Gesamtvolumen über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen sind anzeigepflichtig, fachbetriebspflichtig und unterliegen der Prüfpflicht durch einen anerkannten Sachverständigen.
Das Anzeigeformular muss mindestens sechs Wochen vor der Inbetriebnahme (oder vor einer wesentlichen Änderung) dem Landratsamt vorliegen. Anzeigeformular (pdf)
Die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung der Heizölverbraucheranlage ist von einem Fachbetrieb durchzuführen. Es wird empfohlen, sich einen Fachbetriebsnachweis vorzeigen zu lassen.
Das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen ist gut sichtbar in der Nähe der Heizölverbraucheranlage anzubringen. Merkblatt (pdf)
Weitere wichtige und aktuelle Informationen (u. a. auch zu der Prüfpflicht durch Sachverständige) können Sie der Internet-Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt entnehmen:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/heizoelverbraucheranlagen/index.htm
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Wasserrecht (fachlich)
Herr Stöcklein
09191 / 86-4215
Wasserrecht (fachlich)
Herr Hack
09191 / 86-4216
Wasserrecht (rechtlich)
Frau Dittrich
09191/ 86-4213
Wasserrecht (rechtlich)
Frau Kaiser
09191 / 86-4218
Was muss ich als Betreiber eines Heizöltanks beachten?
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen muss beachtet werden, dass die Anlage so beschaffen ist, dass eine schädliche Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaft nicht zu besorgen ist.
Oberirdische Anlagen mit einem Gesamtvolumen über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen sind anzeigepflichtig, fachbetriebspflichtig und unterliegen der Prüfpflicht durch einen anerkannten Sachverständigen.
Das Anzeigeformular muss mindestens sechs Wochen vor der Inbetriebnahme (oder vor einer wesentlichen Änderung) dem Landratsamt vorliegen. Anzeigeformular (pdf)
Die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung der Heizölverbraucheranlage ist von einem Fachbetrieb durchzuführen. Es wird empfohlen, sich einen Fachbetriebsnachweis vorzeigen zu lassen.
Das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen ist gut sichtbar in der Nähe der Heizölverbraucheranlage anzubringen. Merkblatt (pdf)
Weitere wichtige und aktuelle Informationen (u. a. auch zu der Prüfpflicht durch Sachverständige) können Sie der Internet-Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt entnehmen:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/heizoelverbraucheranlagen/index.htm
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Wasserrecht ]