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Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz, Wasserrecht


Landratsamt Forchheim, Wasserrecht
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de


Ihre Ansprechpartner:

Wasserrecht (fachlich)
Herr Stöcklein
09191 / 86-4215
Wasserrecht (fachlich)
Herr Hack
09191 / 86-4216
Wasserrecht (rechtlich)
Frau Dittrich
09191 / 86-4213
Wasserrecht (rechtlich)
Frau Kaiser
09191 / 86-4218


Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (anlagenbezogener Gewässerschutz)

Zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer gelten zahlreiche sicherheitstechnische Anforderungen, die bei Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe sowie bei Rohrleitungsanlagen beachtet werden müssen, damit Störfälle und Betriebsstörungen gar nicht erst auftreten können oder durch gezielte Vorsorge minimiert werden.

Der Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen sind und so geplant, errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass von ihnen keine Gefährdung für die Umwelt ausgehen.

Die nötigen technischen, organisatorischen und standortbezogenen Anforderungen zur Reinhaltung der Gewässer werden im Wasserhaushaltsgesetz und der Anlagenverordnung bestimmt.

Der Antragsteller hat mit Vorlage der Antragsunterlagen (pdf) nachzuweisen und plausibel zu belegen, dass bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen insbesondere auch die einschlägigen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zum vorbeugenden Gewässerschutz beachtet und eingehalten werden. Die hierzu erforderlichen Angaben und Unterlagen sind in prüffähiger Form vorzulegen. Soll von wasserrechtlichen Anforderungen abgewichen werden, ist ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen mit vorzulegen, in dem ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bescheinigt wird.
Das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist gut sichtbar in der Nähe der Anlage anzubringen.


Weitere Informationen
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Begriffserklärung)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Wasserrecht ]
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