Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz, Wasserrecht
Landratsamt Forchheim, Wasserrecht
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Gewässerausbau
Der Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Wer daher ein Gewässer (See, Fluss, Bach, Teich) neu anlegen, die Ufer wesentlich umgestalten oder ein Gewässer beseitigen will, bedarf dazu einer wasserrechtlichen Planfeststellung durch die Kreisverwaltungsbehörde.
Im Einzelfall ist vorher zu klären, ob es sich um ein Gewässer handelt bzw. ob eine wesentliche Umgestaltung vorliegt.
Dem Vorhaben wird eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Umweltverträglichkeitspflicht vorgeschaltet. Bei kleineren Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine Plangenehmigung ausreichend. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet möglicherweise auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Beispiele sind
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Gewässerausbau
Herr Heilmann
09191 /86-4214
Gewässerausbau
Der Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Wer daher ein Gewässer (See, Fluss, Bach, Teich) neu anlegen, die Ufer wesentlich umgestalten oder ein Gewässer beseitigen will, bedarf dazu einer wasserrechtlichen Planfeststellung durch die Kreisverwaltungsbehörde.
Im Einzelfall ist vorher zu klären, ob es sich um ein Gewässer handelt bzw. ob eine wesentliche Umgestaltung vorliegt.
Dem Vorhaben wird eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Umweltverträglichkeitspflicht vorgeschaltet. Bei kleineren Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine Plangenehmigung ausreichend. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet möglicherweise auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Beispiele sind
- Anlegen eines Fischteiches
- dauerhafte Herstellung eines Sees nach einem Kiesabbau
- ändern eines Bachverlaufs
- Deiche und Dämme die den Hochwasserabfluss eines Gewässers verändern
Folgende Unterlagen sind dem Landratsamt Forchheim für das wasserrechtliche Verfahren in 4-facher Ausfertigung vorzulegen:
- formloser Antrag
- Erläuterung des Vorhabens
- Übersichtslageplan M = 1 : 2.500
- Lageplan M = 1 : 500
- Längsschnitt und Querprofilen M = 1 : 500
Da das Wassergesetz vorschreibt, dass Gewässer in ihrem natürlichen Zustand zu belassen sind, oder sofern ein naturferner zustand vorliegt, nach Möglichkeit sogar wieder in einen naturnäheren Zustand zurück gebaut werden sollen, sind Gewässerverrohrungen in der Regel gar nicht und in selten Fällen nur unter erheblichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen genehmigungsfähig.
Wichtiger Hinweis: Um unnötige Kosten und Ärger zu ersparen raten wir jedem Bürger, sich vor Beginn einer Gewässerausbaumaßnahme mit dem Landratsamt Forchheim in Verbindung zu setzen!
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Wasserrecht ]