Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz, Wasserrecht
Landratsamt Forchheim, Wasserrecht
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Für das Einleiten von kommunalem Abwasser bzw. Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser ist unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.
In diesen Fällen fungiert das Wasserwirtschaftsamt Kronach als amtlicher Sachverständiger.
Gerade im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie kommt der Abwasserbehandlung und damit auch der Reinigung des Abwassers immer mehr Bedeutung zu.
Bei rechtlichen Fragen über Art und Inhalt des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im Zusammenhang mit dem Einleiten von behandeltem Abwasser bzw. Niederschlagswasser wenden Sie sich bitte an den o.g. Ansprechpartner.
Sollten im Rahmen der Planung für eine kommunale Abwasserbeseitigung fachliche Fragen auftauchen, insbesondere bei der Bemessung von Regenrückhaltemaßnahmen, werden Sie gebeten, sich direkt mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach in Verbindung zu setzen.
Links und weitere Informationen
Abwassersituation in Oberfranken
Merkblatt zur Siedlungsentwässerung
Merkblatt zur kommunalen Abwasserbehandlung
Checkliste für den Antragsteller (Niederschlagswasserversicherung) (pdf)
Checkliste für den Antragsteller (Niederschlagswassereinleitung in oberirdische Gewässer) (pdf)
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdirsche Gewässer (TRENOG) (pdf)
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) (pdf)
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Fax 09191 / 86-4018
E-Mail: wasserrecht@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Sonstige Abwasserbehandlung
Mischwasser
Herr Heilmann
09191 / 86-4214
Niederschlagswasser
Herr Längenfelder
09191 / 86-4211
Für das Einleiten von kommunalem Abwasser bzw. Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser ist unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.
In diesen Fällen fungiert das Wasserwirtschaftsamt Kronach als amtlicher Sachverständiger.
Gerade im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie kommt der Abwasserbehandlung und damit auch der Reinigung des Abwassers immer mehr Bedeutung zu.
Bei rechtlichen Fragen über Art und Inhalt des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im Zusammenhang mit dem Einleiten von behandeltem Abwasser bzw. Niederschlagswasser wenden Sie sich bitte an den o.g. Ansprechpartner.
Sollten im Rahmen der Planung für eine kommunale Abwasserbeseitigung fachliche Fragen auftauchen, insbesondere bei der Bemessung von Regenrückhaltemaßnahmen, werden Sie gebeten, sich direkt mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach in Verbindung zu setzen.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass für Niederschlagswassereinleitungen, welche im Stadtgebiet der Stadt Forchheim liegen, die Große Kreisstadt Forchheim und nicht das Landratsamt Forchheim zuständig ist. Entsprechende Anträge/Anfragen wären bei der Stadtverwaltung Forchheim zu stellen.
Links und weitere Informationen
Abwassersituation in Oberfranken
Merkblatt zur Siedlungsentwässerung
Merkblatt zur kommunalen Abwasserbehandlung
Checkliste für den Antragsteller (Niederschlagswasserversicherung) (pdf)
Checkliste für den Antragsteller (Niederschlagswassereinleitung in oberirdische Gewässer) (pdf)
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdirsche Gewässer (TRENOG) (pdf)
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) (pdf)
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Wasserrecht ]