Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz, Wasserrecht
Trinkwasserschutz; Wasserschutzgebiete
Ansprechpartner/in | Telefon |
Frau Zeilmann | 09191/86-4212 |
Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.
In diesen festgesetzten Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden.
Nach sorgfältiger Auswertung hydrogeologischer Untersuchungen werden um die Wasserfassung herum drei Zonen ausgewiesen:
- Zone I (Fassungsbereich)
- Zone II (engere Schutzzone)
- Zone III (weitere Schutzzone)
Weitere Informationen
Wasserversorgung im Landkreis Forchheim
Informationen über Trinkwasser/-schutz und Wasserschutzgebiete
[ Aufgabenbereiche > Natur & Umwelt > Wasserrecht ]