

Die KfZ-Zulassungsstelle des Landratsamtes ist ab Freitag, 20.03.2020, geschlossen. Persönliche Vorsprachen in der KFZ-Zulassungsstelle sind nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09191/86-3227 möglich.
Ausnahmefälle sind Zulassungen, welche der Aufrechterhaltung systemrelevanter Berufe dienen oder für die Fahrt zu den Arbeitsstätten systemrelevanter Berufe erforderlich sind. Systemrelevante Berufe sind insbesondere Berufe aus den Sektoren
- Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, öffentlicher Nahverkehr, Entsorgung)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grund- beziehungsweise Lebensmittelversorgung
Führerscheinstelle
In der Führerscheinstelle ist eine Terminvergabe nur in dringenden Angelegenheiten (siehe oben bei Zulassungsstelle) unter der Telefonnummer 09191/86-3213 möglich.
Bürgerhotline bei Einschränkungen des öffentlichen Lebens
Bürger des Landkreises können sich bei Fragen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens an die Nummer 09191 / 86- 3910 wenden. Dies betrifft die Themen der Allgemeinverfügung zu veranstaltungsverboten und Betriebsschließungen.
Ansprechpartner Wirtschaftsförderung für Unternehmen
Unternehmen und Betriebe und Privatpersonen des Landkreises Forchheim können sich bei Entschädigungsfragen an die Wirtschaftsförderung des Landkreises wenden unter der Nummer 09191 / 86-3950.
Informationen der LfA Förderbank Bayern sowie Informationen der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld sind auf der Homepage des Landkreises abrufbar. In Sachen Wirtschaftsförderung unterstützt Sie auch die Regierung von Oberfranken. Dort können bereits Zuschussanträge als Soforthilfemaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angemeldet werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Regierung von Oberfranken.
Die telefonische Erreichbarkeit der Hotlines ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Di. und Mi.: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Forchheim, 19.03.2020
Pressestelle
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