

Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder, sowie Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet. Ein Nachweis (Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2022 ist dem Antrag beizufügen. Es wird nur der jeweils günstigste Tarif erstattet. Grundsätzlich können nur Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden. Kosten für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug werden nur in bestimmten Fällen übernommen, beispielsweise dann, wenn eine Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht besteht oder unzumutbar ist.
Die Erstattung der Fahrkosten ist bis spätestens 31. Oktober 2023 zu beantragen (gesetzliche Ausschlussfrist!). Den erforderlichen Vordruck können Sie an den Schulen, oder am Landratsamt Forchheim, Fachbereich ÖPNV/Schülerbeförderung erhalten.
Forchheim, 08.09.2023
Pressestelle
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